Gemeldeter Nachrüstbedarf für schleswig-holsteinische Atomkraftwerke durch die dortige Atomaufsichtsbehörde an das BMU nach dem 2. September 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde nach dem 2. September 2010 weitere Informationen zum anlagenspezifischen Nachrüstbedarf der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke übermittelt (ggf. bitte mit Datumsangabe erläutern welche Informationen; vgl. hierzu die einschränkende Formulierung „in anderen [also vier] Bundesländern“ in der in Plenarprotokoll 17/89, Anlage 4 gegebenen Antwort auf meine Mündliche Frage nach Informationen von fünf Aufsichtsbehörden/Bundesländern), und konkret um welche „zehn Einzelmaßnahmen“ handelt es sich in der o. g. Antwort?