Gemeinsame Vermarktung von Rundholz durch die Landesforstbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die gemeinsame Vermarktung von Rundholz durch die Landesforstbehörden per Ministererlaubnis für das Land Baden-Württemberg und andere Länder vor dem Hintergrund des vor dem Abschluss stehenden Kartellverfahrens weiterhin zu gestatten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass Gesichtspunkte der Daseinsvorsorge, der Rundholzmobilisierung und der Sicherstellung umfassender Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung in allen Waldbesitzarten in Kartellverfahren stärker berücksichtigt werden können?