Gemeinnützigkeit und Parteiarbeit schließen sich aus
Rücknahme des Erlasses des Bundesfinanzministeriums für den Fall einer beabsichtigten Umgehung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bez. der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen (Attac-Urteil), Beibehaltung der in der Abgabenordnung geregelten Gemeinnützigkeit, keine Steuervorteile bei allgemeinen politischen Betätigungen