Geltungsdauer für Dauererlaubnisse übermäßiger Straßenbenutzung für Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahingehend zu ändern, dass Dauererlaubnisse nach § 29 Absatz 3 StVO für Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe über die derzeit maximal zulässige Geltungsdauer von drei Jahren hinaus – gegebenenfalls auch unbefristet – erteilt werden können und hierbei der unkomplizierte Austausch von technisch vergleichbaren, aber nicht vollständig baugleichen Zugmaschinen ohne neues Genehmigungsverfahren ermöglicht wird?