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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-265179

Geltungsbereich des Landes-Antidiskriminierungsgesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die Bedingungen des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Zukunft auch für die Bundespolizei in Berlin gelten, und wie bereitet sich die Bundespolizei auf mögliche Klagen, die sich auf das LADG berufen, gegen Bundespolizisten vor (vgl. www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/) Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 7. Juli 2020 Der Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Berliner Innensenator Andreas Geisel haben sich vor dem Hintergrund des neuen Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) zu einem konstruktiven Austausch in Berlin getroffen. Im Nachgang hat Andreas Geisel schriftlich versichert, dass das Land Berlin keine Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche gegenüber dem Bund oder einzelnen Unterstützungskräften nach dem LADG geltend machen werde. Das Land Berlin werde sämtliche in einem Verfahren nach § 8 LADG anfallenden Aufwendungen für möglicherweise betroffene Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte übernehmen. Außerdem wurde vereinbart, dass das Land Berlin das Gesetz evaluieren und in den Gremien der Innenministerkonferenz regelmäßig über die Umsetzung und etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten berichten wird.<br />