Geltungsbereich der vorübergehenden Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen seit dem 16. März 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestätigt die Bundesregierung Medienberichte, wonach der seit dem 16. März 2020 geltende Zurückweisungserlass für Asylbewerber nicht gilt, und wenn ja, bewertet die Bundesregierung die gesundheitlichen Auswirkungen von einreisenden Asylbewerbern anders als von einreisenden EUBürgern (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/pl us207030073/Coronavirus-Grenzschliessung-giltfuer-alle-nur-nicht-fuer-Asylbewerber.html)?