Geltungsbereich der Verordnung zur Minimalgröße von Motorradkennzeichen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt die Verordnung zur Minimalgröße von Motorradkennzeichen (18620) auch für die so genannten roten Kennzeichen, wie sie von Motorradhändlern für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden, und steht es den Zulassungsstellen frei, für diese Kennzeichen nur eine bestimmte Größe vorzusehen?