Geltungsbereich der im Juli 2020 eingeführten erweiterten Einreisemöglichkeiten für Reisende mit wichtigem Reisegrund aus Drittstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gelten die erweiterten Einreisemöglichkeiten für Reisende mit wichtigem Reisegrund aus Drittstaaten, die nicht auf der konsentierten Staatenliste mit geringem Infektionsgeschehen geführt werden (siehe Pressemitteilung des BMI vom 1. Juli 2020 zur schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkung für Drittstaaten) auch für unverheiratete Paare (vergleichbar den dänischen Einreisebestimmungen für unverheiratete Paare, die seit mindestens drei Monaten nachweislich eine Beziehung führen, siehe https://politi.dk/en/coronavirus-in-denmark/travelling-in-or-out-of-denmark/persons-resident-in-banned-countries), und falls nein, bis wann sollen Einreisemöglichkeiten für unverheiratete Partner bzw. Partnerinnen aus den genarmten Drittstaaten ermöglicht werden?