Geltungsbereich der EU-Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung ihrer nachgelagerten Behörden, dass Organismen, die mithilfe neuer Methoden gentechnisch verändert wurden, nicht unter die Bestimmungen der Richtlinie 2001/18/EG fallen sollten (www.bfr.bund.de/cm/343/9-sitzung-der-bfr-kommission-fuer-genetisch-veraenderte-lebens-und-futtermittel.pdf), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass ebensolche Konstrukte derzeit ohne Kennzeichnung auf den Binnenmarkt und damit auch auf den deutschen Markt gelangen?