Geltungsbeginn einer EU-Verordnung zur Veröffentlichung negativer Ergebnisse aus Arzneimittelstudien in der Datenbank EudraCT
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Anlass hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhardt dafür, in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 19/31818 zu formulieren, dass der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 lediglich "voraussichtlich" der 31. Januar 2022 sei, dieser Termin folglich noch nicht sicher ist, und ab wieviel Monaten Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung wäre aus der Sicht der Bundesregierung eine nationalstaatliche Übergangslösung zur Verbesserung der Studienlage noch vor Geltungsbeginn der EUVerordnung geboten, um die Patientinnen und Patienten und ihre Behandlerinnen und Behandler nicht weiterhin möglicherweise in Unkenntnis vieler auch negativer Studienergebnisse zu belassen?