Geltung des Geldwäschegesetzes für Walletbetreiber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Walletbetreiber, die lediglich eine App bereitstellen und keine Finanztransaktionen veranlassen, von dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie insoweit berührt, dass diese künftig zu Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz werden, und wenn ja, warum?