Geltende Sicherheitsbestimmungen sowie Katastrophenschutzpläne bei Störfällen für die Urananreicherungsanlage in Gronau (Westf.)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage der Einhaltung welcher Sicherheitsbestimmungen zum Umgang mit radioaktiver Verseuchung von Mensch und Umwelt bei Störfällen ist der Urananreicherungsanlage in Gronau (Westfalen) die Betriebserlaubnis erteilt worden?<br /> <br /> Welche Katastrophenschutzpläne, die sich auf Störungen in der Urananreicherungsanlage Gronau beziehen, des Landkreises Borken bzw. der Gemeinden des Landkreises sind der Bundesregierung bekannt?