Geltende Kriterien für die Anerkennung einer "individuellen Gefährdung" von afghanischen Ortskräften
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche objektiven Kriterien gelten für die Anerkennung einer "individuellen Gefährdung", welche zur Aufnahme von afghanischen Zivilangestellten in Deutschland zutreffen muss (bitte um detaillierte Aufzählung), bzw. welche konkreten Entscheidungskriterien sprechen gegen eine "individuelle Gefährdung" (bitte um detaillierte Auflistung)?</p>