Geldwäscherisiko im Edelmetallhandel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Erkenntnis fundiert, dass "im Bereich des Edelmetallhandels von einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen [ist]", wenn zugleich gilt: "Über die Häufigkeit der Nutzung sogenannter ‚Tafelgeschäfte‘ zum Zwecke der Geldwäsche liegen keine statistischen Daten vor" (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12969)?