Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen
Ergreifen von Maßnahmen bzw. Vorlage von Gesetzentwürfen: Kenntnis über wirtschaftlich Berechtigte aller Unternehmen mit Immobilienbesitz, Eintragung ins Transparenzregister, Identifikationsnummer, Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG), Verfolgung von GwG-Verstößen durch das Bundesverwaltungsamt, Schwellenwert für Barzahlungen, Zugang zu Grundbuch- und Register-Datenbanken, Vereinheitlichung der geldwäscherechtlichen Aufsicht, anlasslose Prüfungen von Notaren und Immobilienmaklern sowie Erweiterung ihrer Sorgfaltspflichten, Evaluierung der FIU, Verbesserung und öffentl. Verfügbarkeit von Strafverfolgungsstatistiken, Thematisierung von Geldwäsche im Periodischen Sicherheitsbericht