Geheimhaltungswünsche der Bundesländer in Bezug auf Meldungen zur Schadenshöhe durch die Dürre im Sommer 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bundesländer haben bei der Meldung der Schadenshöhen durch die Dürre in diesem Sommer an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) um Geheimhaltung gebeten (Auskunft Dr. Roth, Bundeslandwirtschaftsministerium, vom 24. August 2018 auf die Anfrage des Nordkuriers), und wie beurteilt die Bundesregierung den Geheimhaltungswunsch der entsprechenden Bundesländer in Bezug auf die im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verankerten Rechte eines jeden Bürgers auf Informationen durch die Bundesbehörden (§ 1 IFG), insbesondere da es sich bei den Dürreschäden um Informationen handelt, die für eine große Öffentlichkeit und Fachschaft von Interesse für künftige Strategien zur Vermeidung solcher Schadenshöhen sind und keinerlei Gründe bestehen, die nach § 3 IFG eine Auskunft zu verneinen (bitte um Nennung der Begründung des Geheimhaltungswunsches der einzelnen Bundesländer)?