Geheimhaltungsvorschriften für Lebensmittelbehörden durch die Neufassung der EU-Kontrollverordnung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verbraucherorganisation foodwatch e. V., wonach die Neufassung der EU-Kontrollverordnung, Veröffentlichungen wegen Täuschung, Betrug oder ekelerregenden Zuständen nicht mehr zulässt und selbst bei Gesundheitsgefahren eine Abwägung zwischen einem "übergeordneten öffentlichen Interesse an der Verbreitung der Informationen" und "dem Schutz der geschäftlichen Interessen von Unternehmen" angestellt werden muss?</p>