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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-266000

Geheimhaltung der Lageberichte zu Asylherkunftsländern

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt das Auswärtige Amt seine Praxis, Lageberichte zu Asylherkunftsländern weiterhin grundsätzlich als nichtöffentliche Verschlusssache einzustufen, obwohl an diesen Berichten nach meiner Auffassung ein öffentliches Interesse besteht, etwa um Gefährdungen durch Abschiebungen in diese Länder oder um Einstufungen von Ländern als sichere Herkunftsstaaten beurteilen zu können, und obwohl durch Informationsanfragen (vgl. www.fragdenstaat.de/blog/2020/07/27/lageberichte-auswaertiges-amt-asyl/) nach meiner Einschätzung ersichtlich geworden ist, dass die Einstufung der gesamten, oft viele Seiten langen Berichte oftmals nur mit wenigen kurzen Passagen begründet wird und nach Schwärzung dieser Stellen eine Veröffentlichung möglich ist (vgl. ebd., z. B. enthält der 30-seitige Lagebericht zu Syrien vom 20. November 2019 Schwärzungen nur in fünf Zeilen), und inwieweit wird das Auswärtige Amt vor diesem Hintergrund Lageberichte künftig grundsätzlich veröffentlichen und beispielsweise so verfassen, dass die wenigen vertraulichen Informationen in einem eingestuften gesonderten Anhang aufgeführt werden (bitte ausführen)?