Geheimdienstliche Zusammenarbeit mit sogenannten Partnerdiensten
Als "Partnerdienste" bzw. nicht als "Partnerdienste" von BfV, BND und MAD geltende ausländische Nachrichtendienste, Kriterien für die Einstufung als "Partnerdienst" bzw. "befreundeter Partnerdienst", Aufsicht und Kontrolle bzgl. der Einstufung, partnerschaftliche Beziehungen des BND (seit 1946) sowie des BfV (seit 1950) zu ausländischen Diensten, Abkommen, Verträge und Vereinbarungen<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)