Gehaltsexzesse nicht länger auf Kosten der Allgemeinheit
Vorlage gesetzlicher Regelungen: Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Abfindungen und Gehälter, stärkere Orientierung der Gehälter am langfristigen Unternehmenserfolg und auch an Verlusten, Ausweitung der persönlichen Haftung, u. a. gegenüber geschädigten Anlegern, bessere Kontrolle durch Aufsichtsräte und Aktionärsversammlungen