Gegenüberstellung von Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft in Bezug auf das Kindeswohl
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ehe besser als die nichteheliche Form des Zusammenlebens dem Kindeswohl Rechnung trägt, und wenn ja, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen sie zu dieser Auffassung?</p>