Gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Soziale Fortschrittsklausel in das EU-Vertragswerk aufnehmen
Erarbeitung eines Protokolls zum Vertrag über die EU (EUV) und zum Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zum Vorrang sozialer Grundrechte (Arbeits- und Sozialrechte) und des sozialen Fortschritts vor den Grundfreiheiten oder Wettbewerbsregeln im Konfliktfall, Zustimmung zu Verhandlungen über Vertragsänderung nur im Fall der Beratung des Protokolls, Ablehnung von Verhandlungsergebnissen ohne Protokoll mit sozialer Fortschrittsklausel