Geforderte Einsparungen deutscher Auslandsschulen im Gegenzug für die coronabedingte Sonderförderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der den deutschen Auslandsschulen gewährten Sonderförderung aufgrund der Corona-Pandemie sicherstellen, dass die im Gegenzug von den Schulen geforderten Einsparungen nicht bei den Gehältern der Beschäftigten an den Schulen, hier vor allem bei den Ortslehrkräften, erfolgt, und welche Erwägungen haben sie geleitet, falls sie es für unnötig erachtet, Gehaltskürzungen im Zuge der gewährten Zuwendungen bspw. nach § 44 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auszuschließen?