Gefahrenprävention bei der Gasförderung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahrenprävention bei der Gasförderung gegeben sei (siehe die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 18/56) vor dem Hintergrund bekannter und möglicher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (vgl. zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten"), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab?</p>