Gefahrenabwehr durch die Bundespolizei außerhalb des Dannenröder Forstes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es im Zusammenhang mit der Besetzung und Räumung des Dannenröder Forstes zu ggf. weiteren Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch die Bundespolizei außerhalb des Dannenröder Forstes, beispielsweise in Bahnhöfen oder auf Autobahnraststätten, oder im Zuständigkeitsbereich von Länderpolizeien im Rahmen der Amtshilfe, kam (bitte nach Datum, Ort, Anlass sowie Art und Dauer der Maßnahmen aufschlüsseln)?