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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-270509

Gefährdungshaftung für Elektrokleinstfahrzeuge

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung, dass für Elektrokleinstfahrzeuge keine Gefährdungshaftung nach den §§ 7 und 18 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besteht, da diese für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 km/h ausgeschlossen ist angesichts der zu Tausenden in den deutschen Innenstädten stehenden, liegenden und fallenden Elektrokleinstfahrzeuge noch zeitgemäß, und wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung Schäden im Sinne der Gefährdungshaftung ersetzen, die bei einem Unfall mit einem E-Scooter entstehen, z. B. weil nicht ermittelt wurde, wer den unbeleuchteten Scooter nachts auf die Fahrbahn oder den Fußweg geworfen hat (https://epages.dk/weserkurier/121023/article/1235653/18/7/render/?token=e304015e00038 4d4a8bc7f496739aafe)?