Gefährdungsaspekte und Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich von "Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen" aus den diesbezüglichen Aktivitäten des Bundeskriminalamtes (u. a. Erhebung eines "Sachstand[es] zu möglichen Gefährdungsszenarien sowie [dem] Stand der RPAS-Technik", Verfahren zur "kontrollierten Zwangslandung", Prüfung und Erprobung des Verfahrens "Jamming" in Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, Austausch zum Phänomen im European Network for the Protection of Public Figures, vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684), und auf welche technische Art und Weise werden Bundes- und Landesbehörden die "Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen" im Bereich des Personen- und Objektschutzes nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig umsetzen (sofern technische Mittel eingesetzt werden, bitte Produkt und Hersteller benennen)?</p>