Gefährdungsanzeigen von afghanischen Ortskräften der Bundeswehr und des Polizeiprojekts GPPT
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weswegen bearbeitet die Bundesregierung Gefährdungsanzeigen von Ortskräften der Bundeswehr und des deutschen Polizeiprojekts GFPT (German Police Projekt Team) derzeit "beschleunigt und flexibel" (vgl. dpa-Meldung "GIZ will auch unter erschwerten Bedingungen in Afghanistan bleiben", 27. Mai 2021, 11:38 Uhr), und trifft daher meine Schlussfolgerung zu, dass die Bundesregierung afghanische Ortskräfte in der Entwicklungszusammenarbeit als weniger gefährdet einstuft als Ortskräfte der Bundeswehr und des deutschen Polizeiprojekts GPPT? <br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Bearbeitungsweise von Gefährdungsanzeigen afghanischer Ortskräfte (vgl. dpa-Meldung ,,GIZ will auch unter erschwerten Bedingungen in Afghanistan bleiben", 27. Mai 2021, 11:38 Uhr) die Aussagen von lokalen Angestellten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, wonach der "monatelange, oft auch jahrelange Prozess im Zuge einer Gefährdungsanalyse (...)" die betroffenen Ortskräfte von einer Gefährdungsanzeige abhalte (ebd.), und lässt aus Sicht der Bunderegierung vor diesem Hintergrund die Anzahl von Gefährdungsanzeigen Rückschlüsse auf die Gefährdung von Ortskräften zu?