Gefährdung von Nichtzielorganismen in Naturschutzgebieten durch den Einsatz der Insektizide Dipel ES und Karate Forst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die beschriebene Erleichterung des Insektizideinsatzes in Naturschutzgebieten hinsichtlich der Aussagen des Gemeinsamen Informationspapiers von Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA) zu "Pflanzenschutz im Wald" (März 2015), wonach der großflächige Einsatz sowohl von Dipel ES als auch von Karate Forst eine erhebliche Gefährdung für Nichtzielorganismen darstellt, da das Risiko einer deutlichen Reduktion bis hin zur lokalen Ausrottung von Populationen ökologisch sensibler Arten besteht sowie eine ökologische Gefährdung durch die genannten Wirkstoffe auch Wochen nach der Anwendung existiert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der genannten Bundesumweltbehörden, dass die Auswirkungen der genannten Insektizide in Naturschutzgebieten auf gefährdete bzw. geschützte Arten auch bei Einhaltung der Anwendungsbestimmungen "unvertretbar hoch ausfallen" können?