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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-302108

Gefährdung gewaltbetroffener Mütter und Kinder durch die familiengerichtliche Praxis der Vermeidung von Eltern-Kind-Entfremdungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf im Sinne von Artikel 31 der Istanbul-Konvention, wonach die Ausübung von Sorge- oder Umgangsrechten nicht zu einer Gefährdung von gewaltbetroffenen Frauen oder ihren Kindern führen darf, sieht die Bundesregierung aufgrund der von der UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen Reem Alsalem geäußerten Kritik, wonach die zur Vermeidung einer vermeintlichen &quot;ElternKind-Entfremdung&quot; ausgerichtete Praxis der Familiengerichte zu einer Gefährdung gewaltbetroffener Mütter und Kinder führt und diese Praxis als Menschenrechtsverletzung zu werten ist (vgl. www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/presse-detail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=910&cHash=12e6431053741f4e2662f71ac47263e0), und falls sie keinen Handlungsbedarf sieht, warum nicht?