Gedenkstätte des geeinten Deutschlands (G-SIG: 12011763)
Beteiligung der Bundesregierung an der Errichtung und Erhaltung herausgehobener Gedenkstätten von nationaler Bedeutung in den neuen Bundesländern, möglichst verbunden mit Informationseinrichtungen und Maßnahmen zur politischen Bildung über politisch motivierte Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus und des Kommunismus in der SBZ/DDR sowie zur Wiedergutmachungspolitik der Bundesrepublik, Beteiligung des jeweiligen Sitzlandes zu mindestens 50 v.H. an den Kosten, Vorlage der Projektvorschläge bei den zuständigen Bundestagsausschüssen, Befristung der Förderung auf zunächst zehn Jahre, Berichterstattung über die detaillierte Gesamtkonzeption bis zum 1. Mai 1994, Einsatz auch für im Ausland befindliche Gedenkstätten (Auschwitz-Birkenau, Theresienstadt)<br /> <br /> Namentliche Aufführung der vom Bund geförderten nationalen Gedenkstätten