Gebührenverordnung zum Ausländergesetz (AuslGebV) (G-SIG: 00021171)
Neufassung der entsprechenden Verordnung vom 27. Juni 1970. Zur Kostendeckung werden die Gebühren für das Ausstellen von Fremdenpässen, Paßersatzpapieren, Aufenthaltsgenehmigungen und Sichtvermerken um bis zu 50 v.H. angehoben