Gebührenerhebung für Pfändungsschutzkonten durch Banken sowie geplante Regulierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele Banken erhebliche Gebühren für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) verlangen, zum Beispiel kostet allein die Kontoführung monatlich zwischen 15 und 20 Euro, jede Überweisung 0,39 Cent und eine (erforderliche) Bankkarte ohne EC-Funktion 5 Euro im Jahr, und wie bewertet sie diese Praxis vor dem Hintergrund der Forderung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages in seiner Beschlussempfehlung zum P-Konto vom 22. April 2009, der Preis für ein P-Konto dürfe das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen?