Gebührenbelastung bei der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung Gebühren für Leistungen von Standesämtern von denjenigen Paaren, die ihre Lebenspartnerschaft nach der ab dem 1. Oktober 2017 gültigen Rechtslage in eine Ehe umwandeln lassen, ein weiteres Mal erhoben, obwohl diese bereits bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft entrichtet wurden und obwohl es sich bei der Neuregelung um die Aufhebung von Ungleichbehandlungen gegenüber Paaren verschiedenen Geschlechts handelt?