Gebühren für Vereine für die Führung des Transparenzregisters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Vereine, denen offenbar derzeit vom Bundesanzeiger Verlag rückwirkend für die Jahre 2018 bis 2020 Gebühren für die Führung des Transparenzregisters in Rechnung gestellt werden (siehe u. a. ein Schreiben des Deutschen Wanderverbandes vom 23. Februar 2021 an die Bundesminister Olaf Scholz und Horst Seehofer), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine unbürokratische bzw. generelle rückwirkende Befreiung der betroffenen Vereine von der Gebührenpflicht?