Gebrauch der Ermächtigungsklauseln in § 22a SGB II durch die Bundesländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bundesländer haben bisher von den Ermächtigungsklauseln (§ 22a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Gebrauch gemacht bzw. beabsichtigen davon Gebrauch zu machen, und wie sehen die Regelungen im Einzelnen aus?