Gebrauch der Befugnisse gemäß §§ 20 g-n des Bundeskriminalamtgesetzes durch das BKA im Jahr 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft gebrauchte das BKA im Jahr 2015 seine Befugnisse gemäß den §§ 20g bis 20n des Bundeskriminalgesetzes (BKAG) je gegen Verdächtige, Kontakt- und Begleitpersonen (bitte nach Norm, Jahr und Betroffenen auflisten), und wie oft betraf dies auch Berufsgeheimnisträger gemäß den §§ 53 f. der Strafprozessordnung (bitte in der Auflistung Norm und Betroffenen kenntlich machen)?