Gebotskomponenten im Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche zusätzliche Gebotskomponente für die Ausschreibung von Offshore-Windkraftanlagen wird es nach Ansicht der Bundesregierung auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes und § 22 (Höchstwert) geben, unter anderem vor dem Hintergrund des vorangegangenen NullCent-Gebots der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (siehe www.energie-und-managemen t.de/nachrichten/detail/kein-traum-offshore-winds trom-fuer-0-cent-119069), und bis wann wird die Bundesregierung hierzu einen konkreten Vorschlag vorlegen?