Gaskraftwerke und besondere netztechnische Betriebsmittel für sogenannte kurative Maßnahmen
Bedingungen künftiger Auftragsvergabe für "besondere netztechnische Betriebsmittel" zur Erhaltung der Netzstabilität gem. Netzentgeltmodernisierungsgesetz, in Betracht kommende Anlagen, Kostenumlage auf Netz- bzw. Stromkunden, Kostentransparenz und -prognosen, nicht genutzte und geplante neu Gaskraftwerkskapazitäten, künftiger Einsatz als "besondere netztechnische Betriebsmittel", mögliche Investoren<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)