Garantien Deutschlands im Rahmen der Austragung der Fußball-Europameisterschaft 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Garantien wurden der UEFA im Rahmen der Austragung der Fußballeuropameisterschaft der Männer 2020, die anteilig auch mit dem Stadion in München in Deutschland ausgetragen werden wird, durch die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Land Bayern oder die Stadt München gegeben, und hält die Bundesregierung eine Regelung wie § 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes für bedenklich, die einzelnen Veranstaltern oder Organisationen auf Grundlage eines besonderen öffentlichen Interesses Steuererleichterungen gewährt, während die Öffentlichkeit selbst nicht erfahren darf, wer davon in welchem Umfang profitiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13672)?