Fürsorgepflicht gegenüber ehemaligen afghanischen Ortskräften
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht für diejenigen afghanischen Ortskräfte nachzukommen, die vor dem Stichtag 23. Mai 2013 für die Bundeswehr in Afghanistan gearbeitet haben und somit bislang von Programmen zur geförderten Weiterbildung und Jobvermittlung ausgeschlossen sind (vgl. DER SPIEGEL vom 19. Mai 2014), und wie viele ehemalige Ortskräfte sind hiervon nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?</p>