Für klare menschen- und völkerrechtliche Bindungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Bindung der Auslandseinsätze an das Völkerrecht und die Menschenrechte, Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Verpflichtungen, Verhinderung der Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten an nach deutschen Normen unzulässigen Einsätzen, Vermeidung der Anleitung zu Handlungen mit möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen