Für Feldbefestigungen geeignete Übungsplätze der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Übungsplätze der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geeignet, das Anlegen von Feldbefestigungen wie Schützenmulden, Schützenlöchern, Laufgräben, Kampfständen und Splitterschutzgräben zu üben, und wie viel Prozent des Übungsgeländes ist davon als Naturschutzgebiet ausgenommen (www.bmvg.de/resource/blob/5561086/9aac6bb5bcd64e90a0552a3705878987/download-nachhaltigkeitsbericht-2022-data.pdf, S. 25)?