Für einen umfassenden Schutz religiös Verfolgter in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 16011776)
Gewährleistung des uneingeschränkten Schutzes vor Verfolgung theistischer, nichttheistischer und atheistischer Glaubensüberzeugungen durch Abänderung der Hinweise des BMI zur Anwendung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 (der sog. EU-Qualifikationsrichtlinie), Vermeidung unzulässiger Einschränkungen bei der Anwendung der Qualifikationsrichtlinie (i.e. Nichtbegründung eines Asylanspruchs bei lediglich privat erlaubter Religionsausübung) <p> </p>