Für eine wirksame und stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz
Einbringung eines Gesetzentwurfs: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für geduldete Ausländer nach fünf, mit minderjährigen Kindern nach drei und bei besonderer Schutzbedürftigkeit nach zwei Jahren Aufenthalt; Verzicht auf unverhältnismäßige Anforderungen bei Mitwirkungspflichten, Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit