Für eine Kindheit ohne Abstand und Maske - Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen
Befreiung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr von der Maskenpflicht und von Abstandsregeln sowie von Eltern in Begleitung von Kleinkindern im öffentlichen Raum von der Maskenpflicht, Durchführung einer Nutzen-Schaden-Analyse in Bezug auf die Mund-Nasenschutz-Verordnung mit Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche