Für eine harmonisierte europäische Versicherungsaufsicht unter Wahrung bewährter Aufsichtsinstrumente zur Risikovorsorge in Deutschland
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: angemessene Übergangsvorschriften zum neuen Aufsichtssystem, Berücksichtigung der Auswirkungsstudie QIS5, angemessene Zinsstrukturkurve zur sicheren Finanzierung lang laufender Verträge, begrenzte Kompetenzübertragungen auf die EU-Ebene, angemessene Risikobetrachtung<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde<br /> KOM(2011) 8 endg.; Ratsdok. 5523/11 [BR-Drs 28/11]