Für eine Bundessteuerverwaltung - Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee
Übertragung von Kompetenz und Kosten der Steuerverwaltung auf den Bund als Ziel bei den Verhandlungen über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, mindestens als erster Schritt regelmäßige bundeseinheitliche Evaluierung der Landessteuerverwaltungen, Einheitlichkeit bei Datenverarbeitung und Steuervollzug sowie Steuerprüfung von großen Unternehmen bzw. Konzernen und Einkommensmillionären auf Bundesebene