Für eine Bekräftigung des absoluten Folterverbots (G-SIG: 15011316)
Ratifizierung der VN-Anti-Folter-Konvention bzw. Einhaltung durch die Vertragsstaaten, Gültigkeit auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, EU-weite Exportkontrolle für folterrelevante Ausrüstungsgegenstände und Produkte, menschenrechtliche Ausbildung von Polizeikräften u.a.m.