Für eine Absicherung von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Untersuchung und Analyse von Fällen häuslicher Gewalt, Erhebung statistischer Daten, regelmäßige Vorlage eines Berichts über Frauenhäuser und Prüfung einer möglichen Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen, Maßnahmen zur Beseitigung jeder Form von Gewalt, effektive Umsetzung des Aktionsplans II zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, bundeseinheitlicher Frauennotruf